Die dargestellte Statistik zeigt die Anzahl der Insolvenzverfahren in Deutschland im Zeitraum Oktober 2019 bis Oktober 2020. (Quelle: statista.de)

Wie bereits am 03.01.2021 dargestellt, wurde mit dem Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInFoG) das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz geändert. Aufgrund der Verlängerung des aktuell bestehenden Lockdowns, wurde diese Änderung unter Erfüllung bestimmter Voraus-setzungen noch einmal angepasst. Wer jedoch keine Aussicht auf Erlangung von Hilfeleistung hat oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend ist, hat keinen Anspruch auf Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Darum ist es sehr wichtig, dass Sie als Unternehmen jetzt reagieren.

Durch M & A-Maßnahmen können hier schnell und erfolgreich Veränderungen herbeigeführt werden:

  • Prüfen von Akquisitionen und Fusionen

  • Spin off bzw. Spin on von Sparten, Artikeln oder Produktionsstätten

  • Aufbau eines Branchenkonzeptes oder einer gemeinsamen Fertigungsplattform

  • Buy and Build-Strategien und Marketing- / Vertriebskooperationen

Gerade in Insolvenzfällen wird BERCON eingeschaltet, um in oftmals aussichtslosen Fällen doch noch einen Käufer oder Investor zu finden. Durch unsere gezielte Kenntnis von Märkten, Produkten und Unternehmen haben wir selbst für insolvente Unternehmen oftmals eine Fortführung oder Veräußerung erreicht. Alternativ haben wir uns über Jahre ein Netzwerk von Investoren und Equitys aufgebaut, die langfristig gerne den deutschen Mittelstand unterstützen.

Informieren Sie sich über unser Angebot und unsere Vorgehensweise in einem unserer kostenlosen Webinare.

Gern gehen wir hier auch individuell und mit äußerster Diskretion auf Fragen zum Webinar im Nachgang ein.