Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alitus Consulting & Vertrieb GmbH®, Tilsiter Straße 65, 67117 Limburgerhof (ACV)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die ACV mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) ACV schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der AG versichert, bei Vertragsschluss mit ACV als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ACV ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ACV in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von ACV / Mitwirkung des Kunden
(1) ACV erbringt für den AG Dienstleistungen im Bereich der Beratung (im Sinne von Coaching, Mentoring und Beratung) und der Unternehmensentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ACV nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann ACV lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem AG ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von ACV nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungsmaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der AG hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ACV, bleibt der Vergütungsanspruch von ACV unberührt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen ACV und dem AG kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen ACV und dem AG durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
(3) Anmeldeformulare zu unseren Veranstaltungen (Coachings und Workshops) sind an die oben genannte Anschrift zu senden oder per E-Mail an: info@alitus.biz

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von ACV angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungsstellung netto. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend.
(3) Für Vertragsschlüsse mit ACV via Skype / Zoom oder ähnlichen (Aufzeichnung) gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse möglich. Zu diesem Zweck erhalten Sie eine Vorabrechnung. Diese ist innerhalb von 5 Werktragen zu begleichen.
(4) ACV stellt dem AG eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach Zahlungseingang.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nicht zulässig.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ACV beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ACV dem angegeben Geschäftskonto eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten an ACV vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der AG mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ACV sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der AG im Fall der Ratenzahlung mit zwei fälligen Zahlungen gegenüber ACV in Verzug, ist ACV berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ACV wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§ 7 Erfüllung
(1) ACV wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ACV ist berechtigt, in Absprache mit dem AG, sich Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem AG ist bewusst, dass ACV bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks geschuldet. Auf Anforderung des AG wird ACV innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist ACV verhindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ACV unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der AG ist verpflichtet, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren innerhalb von sozialen Medien auf unsere Interessen Rücksicht nehmen. Insbesondere darf der Kunde keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über ACV veröffentlichen / verbreiten und ist verpflichtet, entsprechende Bewertungen und Kommentare über uns auf erstes Anfordern zu entfernen.
(2) Sofern der AG an Communities und Gruppen von ACV (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, auch dort die Interessen von uns zu wahren. ACV ist berechtigt, den AG von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der AG (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 9 Haftung
(1) ACV haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ACV
nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ACV nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem AG ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Xing, LinkedIn, etc. nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet ACV nicht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, ACV ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt ACV insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
(1) Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei ACV buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. ACV bestätigt Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.
(2) Der AG ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der AG ist verpflichtet, ACV den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
(3) Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei ACV schriftlich ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 30% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 60% der Teilnahmegebühr als Bearbeitungsgebühr fällig.
(4) Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch ACV-Teilnehmen.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an ACV die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem AG und ACV abzuschließen ist, werden die Parteien eine solche separat treffen.
§ 12 Widerrufsrecht
ACV räumt dem Kunden kein vertragliches Widerrufsrecht ein. Aufgrund der Unternehmer-eigenschaft des Kunden besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB der ACV sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und schriftlich ausdrücklich bestätigt wurden. Im Einzelfall schriftlich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem AG einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein.